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Tierhaltungskennzeichnung auf Außer-Haus-Markt droht

Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) nimmt an Fahrt auf. Der vorliegende Referentenentwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des THKG sieht unter anderem – erstmals – die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung vor. Die Kennzeichnung soll bei nicht vorverpackten Lebensmitteln auf einem Schild auf oder in unmittelbarer Nähe des Lebensmittels erfolgen. Wenn diese aber, wie in der Gastronomie üblich, verzehrfähig zur Abgabe an den Endverbraucher angeboten werden, kann die Angabe auch in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder durch einen Aushang in der Verkaufsstätte vorgenommen werden.

Weitere Neuerungen sind unter anderem die Ausweitung der verpflichtenden Kennzeichnung auf ausländische Lebensmittel; die Möglichkeit, bei der Kennzeichnung eine geringere als die tatsächliche Haltungsform auszuweisen („Downgrading“) und die Anpassungen bestimmter Haltungsformkriterien. Auch das im aktuellen Gesetz vorgegebene Logo der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung soll überarbeitet werden. Das Gesetz soll mit den Neuerungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für die neue Kennzeichnungspflicht ist, mit Übergangsregelungen, als Stichtag der 1. Juli 2027 festgehalten.

Zu dem Entwurf hat nun die Anhörung der Verbände begonnen. Stellungnahmen müssen bereits bis zum 1. Mai beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vorliegen. Der DEHOGA Bundesverband wurde ebenfalls zur Abgabe seiner Stellungnahme aufgefordert und wird diese fristgerecht einreichen. 

Wir lehnen eine verpflichtende Kennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung ab und werden unseren Standpunkt in der Stellungnahme deutlich ausführen. Die Kennzeichnung von Haltungsformen in der Gastronomie muss freiwillig bleiben! 

Auch das Verbändebündnis aus Gastgebern, Herstellern, Großhändlern, Fleischern und Bäckern, dem der DEHOGA angehört, erhöht unterdessen den Druck gegen die Ausweitung der Kennzeichnungspflichten zu den Haltungsformen auf die Außer-Haus-Verpflegung (DEHOGA compact berichtete). Es warnt vor erheblichen rechtlichen Risiken, insbesondere im Hinblick auf EU-Recht, sowie vor einem massiven Bürokratieaufwuchs. Neue IT-Strukturen, angepasste Warenströme und zusätzliche Dokumentationspflichten würden alle Stufen der Wertschöpfung belasten. Eine nachweisbare Lenkungswirkung beim Konsum ist nicht erkennbar. Für den 20. Mai 2026 ist ein Frühstücksdialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD in einer Berliner Betriebskantine geplant.